Post vom Auswärtigem Amt

Liebe Landsleute,

aufgrund der COVID-19-Pandemie, die durch das neuartige Coronavirus SARSCoV-2 ausgelöst wird, muss auch in Australien mit einem weiteren Anstieg von Krankheitsfällen gerechnet werden. Die derzeit weltweit veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umfassen in vielen Ländern bereits Einreisebeschränkungen, teilweise auch für Transitreisende, die die Reiseplanung erschweren. Viele Fluggesellschaften haben bereits in großem Umfang Flüge gestrichen und werden dies weiter tun.

Bundesinnenminister Seehofer hat am 17.03.2020 auf Grundlage des Schengener Grenzkodex zunächst für die Dauer von 30 Tagen weitreichende Einreisebeschränkungen angeordnet. Deutsche Staatsangehörige sind von der Regel nicht betroffen. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) in einem EU-Staat oder für Staatsangehörige aus Großbritannien, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt. Bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes sind entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

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14. Tag: Corona und kein Ende

Schlecht und wenig geschlafen habe ich in der Nacht. Corona und der Heimflug treibt mich um.
So habe ich heute als Erstes meine Flugdaten für den Rückflug am Sonntag gecheckt. Noch wird der Flug so dargestellt, dass er durchgeführt wird. Nur scheint es kein A380-Flieger wie eigentlich vorgesehen mehr zu sein. Zumindest die Sitzplätze für beide Flüge konnte ich reservieren.

Inzwischen hat sich auch die Verwandtschaft aus den Schweiz, die sich ja auch derzeit in Australien aufhalten, gemeldet. Sie wurden von ihrer Regierung aufgefordert, nach Hause zu fliegen.

Und aus der Heimat kommen unerfreuliche Nachrichten – in Bad Kreuznach halten sich viele Menschen nicht an das Abstandsgebot, die bspw. Eisdielen am Kornmarkt sind gut besucht, es wird gehamstert …
So sah sich wohl die Kreisverwaltung veranlasst, u.a. ein Versammlungsverbot zu erlassen: „Alle Veranstaltungen, völlig unabhängig der Personenzahl, sind ab sofort untersagt. Dies betrifft alle öffentlichen und nicht öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Hiervon umfasst sind auch Sitzungen kommunaler Gremien“.

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