Liebe Landsleute,
aufgrund der COVID-19-Pandemie, die durch das neuartige Coronavirus SARSCoV-2 ausgelöst wird, muss auch in Australien mit einem weiteren Anstieg von Krankheitsfällen gerechnet werden. Die derzeit weltweit veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umfassen in vielen Ländern bereits Einreisebeschränkungen, teilweise auch für Transitreisende, die die Reiseplanung erschweren. Viele Fluggesellschaften haben bereits in großem Umfang Flüge gestrichen und werden dies weiter tun.
Bundesinnenminister Seehofer hat am 17.03.2020 auf Grundlage des Schengener Grenzkodex zunächst für die Dauer von 30 Tagen weitreichende Einreisebeschränkungen angeordnet. Deutsche Staatsangehörige sind von der Regel nicht betroffen. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) in einem EU-Staat oder für Staatsangehörige aus Großbritannien, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt. Bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes sind entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.
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