Dies ist auf Rheinland-Pfalz beschränkt.
Ab kommenden Sonntag, 03.05.2020, werden Einschränkungen im täglichen öffentlichen Leben abgebaut, weil Gottesdienste dann wieder gefeiert werden können.
Ab Montag dann können Friseurgeschäfte unter Auflagen und bei Vermeidung von Wartesituationen wieder arbeiten; Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, wird ermöglicht und eine eindeutige Lösung zur Öffnung von Geschäften soll die bisherige 800-qm-Regelung ablösen. Geschäfte des Einzelhandels werden unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach liegt weiterhin bei 186. Seit dem vergangenen Freitag kam kein neuer Fall hinzu. Sechs Personen davon sind in stationärer Behandlung. Dies teilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach per Internet mit.