15.160 Neuerkrankungen heute; sollte es weniger werden?
Corona
Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach seit dem letzten Update (25.11.2020, 14.00 Uhr) um 33 gestiegen ist und nun bei insgesamt 1421 liegt.
Aktuell stehen somit 528 nachgewiesen infizierte Personen aus dem Landkreis in der Betreuung des Gesundheitsamtes. Fünfzehn dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Neufälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage: 155,6.
Verschärfung der lockdown-Massnahmen
Der SWR berichtet: Nach langen Beratungen haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der geltenden Corona-Einschränkungen geeinigt. Kanzlerin Merkel verteidigte die Maßnahmen.
Die aktuellen Maßnahmen sollen zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Im Handel, bei Kontakten und an Schulen gibt es strengere Regeln. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am späten Mittwochabend.
Wann es Lockerungen oder auch Verschärfungen geben soll, wird künftig abhängig von der Infektionslage entschieden. Bundesländer mit weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen Maßnahmen lockern können. Ab einer Inzidenz von 200 soll über schärfere Regeln entschieden werden.
Die einzelnen Punkte:Die Weihnachtsferien sollen am 19.12. beginnen. Nur in Hotspots soll ab der 8. Klasse ein hybrider oder Wechsel-Unterricht eingeführt werden. Vereinbart wurde ebenfalls – wo es sie noch nicht gibt – eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen.
Hat sich ein Schüler mit Corona angesteckt, soll künftig in der Regel die ganze Klasse fünf Tage in Quarantäne geschickt werden. Danach soll ein Schnelltest folgen. Wer negativ getestet wurde, kann zurück in die Schule. Bei positiven Tests soll im Abstand von drei Tagen weiter getestet werden, bist ein negatives Ergebnis vorliegt. Diese Regeln sollen bundesweit gelten. Offen ist aber, ob es genügend Schnelltests geben wird.
Private Zusammenkünfte werden auf zwei Haushalte und insgesamt fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sollen dabei nicht mitgezählt werden. Ausnahmen sind für Weihnachten und Silvester geplant: Vom 23. Dezember bis „längstens“ zum 1. Januar dürfen sich bis zu zehn Personen treffen. Hier kann es also beim Enddatum Unterschiede in den Bundesländern geben.
Große Gottesdienste soll es nicht geben. Bund und Länder wollen das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen dazu zu treffen.
Ein Verkaufsverbot von Böllern soll es nicht geben, jedoch Verbote an belebten Plätzen. Allerdings wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.
Bund und Länder appellieren dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zufolge an die Bundesbürger, bis zum 10. Januar auf die Fahrt in den Ski-Urlaub zu verzichten. Um den Bahnverkehr sicherer zu machen, soll die Sitzplatzkapazität deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Und die Maskenpflicht soll öfter kontrolliert werden.
Die Maskenpflicht wird erweitert und soll künftig überall dort gelten, wo sich Menschen auf engem Raum aufhalten – auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Generell gilt sie aber vor Geschäften und auf den dazugehörigen Parkplätzen.
Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob Unternehmen durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember bis 3. Januar 2021 geschlossen werden können.
In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.