13.12.2020 / 3. Advent – Tag 13 der Verlängerung des lockdowns 2

Heute ist endlich mal wieder „gutes Wetter“, die Sonne scheint und es ist 6 Grad „warm“.

Harter Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020 – E N D L I C H ! ! !

Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Der Einzelhandel in Deutschland muss größtenteils schließen. Doch es gibt Ausnahmen: Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel dürfen offen bleiben.
  • Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch die Gastro sowie der Betrieb von Kantinen bleibt weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.
  • Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
  • Private Treffen bleiben auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
  • An Weihnachten soll es Ausnahmen geben: Dann dürfen zu den zwei Haushalten zusätzlich vier weitere Personen zusammenkommen, wenn es sich um direkte Verwandte handelt. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht.  
  • An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.
  • Bis zum 10. Januar wird es keinen Präsenzunterricht mehr in den Schulen geben. Analog soll das auch für Kitas gelten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Ab einem Inzidenzwert von über 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner sollen zusätzliche regionale Maßnahmen ergriffen werden. Dazu können auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen zählen. 
  • Bis zum 10. Januar sollen alle Bürger auf alle nicht notwendigen Reisen im In- und Ausland verzichten. Bei der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet besteht eine Quarantänepflicht. 
  • Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. 
  • An Silvester gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik. An- und Versammlungen sind am 31. Dezember und am 1. Januar nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen.
  • Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

Quelle: t-online

Corona

Die Kreisverwaltung teilt mit: Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (12.12.2020, 11.00 Uhr) um 46 gestiegen und liegt bei insgesamt 1990.
Aktuell stehen somit 788 nachgewiesen infizierte Personen aus dem Landkreis in der Betreuung des Gesundheitsamtes. 20 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Neufälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage: 195,6