31.01.2021 – Tag 40 / 21 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 91. Tag insgesamt

viel Wasser am gestrigen Nachmittag

12.257 Neuerkrankungen und 399 Verstorbene; die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 90,2, in Rheinland-Pfalz bei unter 80.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (30.01.2021, 11.00 Uhr) um 14 gestiegen und liegt bei insgesamt 3830.
23 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 102 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen für Bad Kreuznach gemeldet: 55
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 130,7, teilt die Kreisverwaltung mit.

30.01.2021 – Tag 39 / 20 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 90. Tag insgesamt

12.321 Neuerkrankungen und 794 Verstorbene; die Bundesinzidenz liegt bei 90,9, die in Rheinland-Pfalz bei 78,3

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (29.01.2021, 14.00 Uhr) um 18 gestiegen und liegt bei insgesamt 3816.
24 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 102 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 428 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in Bad Kreuznach
gemeldet: 55
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 131,4, teilt die Kreisverwaltung mit.

29.01.2021 – Tag 38 / 19 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 89. Tag insgesamt

14.022 Neuerkrankungen und 839 Verstorbene, die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut RKI bei 94,4.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (28.01.2021, 14.00 Uhr) um 30 gestiegen und liegt bei insgesamt 3798.
23 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich zwei weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 102). Hierbei handelt es sich um eine 85-jährige und eine 94-jährige Frau.
Aktuell stehen 460 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Bad Kreuznach: 59
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 131,4.

In folgenden Einrichtungen traten in den vergangenen 7 Tagen Corona-Infektionen auf:
Kita Winzenheim
Grundschule Fürfeld
Kindertagesstätte Monzingen
Kindertagesstätte Ria-Liegel-Seitz Bad Kreuznach

teilt die Kreisverwaltung mit.

28.01.2021 – Tag 37 / 18 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 88. Tag insgesamt

Ich hab diese, nun auch:

7-Tage-Inzidenz erstmals seit Ende Oktober unter 100, sie sinkt auf 98

17.553 Neuerkrankungen (noch keine genauen Zahlen der Verstorbenen (über 900)) – inzwischen wurde die Zahl mit 941 bekannt gegeben.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (27.01.2021, 14.00 Uhr) um 44 gestiegen und liegt bei insgesamt 3768. 20 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider ist zwischenzeitlich eine weitere mit dem Coronavirus infizierte Person verstorben (insgesamt 100). Hierbei handelt es sich um eine 85-jährige Frau.
Aktuell stehen 489 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Bad Kreuznach: 48
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 121,3, teilt die Kreisverwaltung mit.

27.01.2021 – Tag 36 / 17 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 87. Tag insgesamt

BILD: Merkel will Reise-Stillstand! Seehofer: Prüfen drastischere Maßnahmen wie Reduzierung des Flugverkehrs nach Deutschland auf nahezu null.

13.202 Neuerkrankungen und 982 Verstorbene. Es wird kaum besser und wird haben schon den 87. Tag des lockdowns.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (26.01.2021, 14.00 Uhr) um 50 gestiegen und liegt bei insgesamt 3724.
19 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich zwei weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 99). Hierbei handelt es sich um eine 76-jährige Frau sowie einen 85-jährigen Mann.
Aktuell stehen 492 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in Bad Kreuznach gemeldet: 50
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 113,7, meldet die Kreisverwaltung.

Stand 27.01.2021

26.01.2021 – Tag 35 / 16 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 86. Tag insgesamt

6.408 Neuerkrankungen und 903 Verstorbene. Es scheinen belastbare Zahlen zu sein. Nun wird es sicher noch ca. 2 Wochen dauern, bis auch die Zahlen der Verstorbenen zurück gehen.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (25.01.2021, 14.00 Uhr) um 45 gestiegen und liegt bei insgesamt 3674.
18 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider ist zwischenzeitlich eine weitere mit dem Coronavirus infizierte Person verstorben (insgesamt 97). Hierbei handelt es sich um einen 90-jährigen Mann.
Aktuell stehen 495 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den
Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 60
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 117,5, teilt die Kreisverwaltung mit.

Zusatzinformation
Ca. ein Drittel der heute gemeldeten Fälle gehören zu einem Ausbruch innerhalb eines Altenheims im Landkreis Bad Kreuznach.

25.01.2021 – Tag 34 / 15 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 85. Tag insgesamt

6.729 Neuerkrankungen und 217 Verstorbene, die Zahlen sind wegen dem vergangenen Wochenende nicht unbedingt belastbar.

Konkretisierungen zur fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Stand 25.01.2021

Allgemein
Es gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

Masken:
Insbesondere im Bereich der Masken gibt es grundlegende Veränderungen. Im Bereich von Lebensmitteleinzelhandel, gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringservice, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen, in Bus und Bahn, gelten ab dem 25. Januar verschärfte Regeln. Hier müssen entweder medizinische (OP-) Masken, KN-95/ N95-Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Reine Alltagsmasken (Stoffmasken) sind hier nicht mehr zulässig. In Schulen, bei Abholsituationen in Kindergärten, auf öffentlichen Plätzen, in der Fußgängerzone und allen anderen hier nicht benannten Orten können weiter einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) getragen werden.

Visiere für Beschäftigte des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes sind weiter zulässig. Beschäftigte, die ihre Arbeit hinter einer Trennscheibe verrichten (z.B. in Kassensituationen im Supermarkt), sind nach wie vor von der Maskenpflicht befreit.

Regeln im öffentlichen Raum:
In Rheinland-Pfalz dürfen insgesamt maximal ein Hausstand und eine weitere Person gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den beiden Haushalten werden Kinder bis einschließlich 6 Jahren nicht mit eingerechnet.

Zur Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Beispielsweise dürfen Großeltern mehrere Enkelkinder gleichzeitig betreuen, wenn diese aus dem gleichen Hausstand kommen. Bei getrennt lebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden.

Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden.
In stark frequentierten Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird es eine temporäre Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung geben. Die hierunter fallenden Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet.

Im öffentlichen Raum gilt ein striktes Alkoholverbot.

Zusammenkünfte im privaten Raum:
Neben den verbindlichen Vorgaben im öffentlichen Raum gilt im privaten Bereich die dringliche Forderung, diese Regelungen auch hier einzuhalten.

Arbeits- und Betriebsstätten:
In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine (Alltags-)Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz:
Nicht aufschiebbare Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und auch die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen beispielsweise in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind in Präsenzform unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.

Geschlossene Geschäfte und Dienstleistungen:
Hier verweisen wir auf die Auslegungshilfe des Landes, die tagesaktuell auf der Homepage www.corona.rlp.de zu finden ist.
Geschäfte, die aufgrund ihres Angebots öffnen dürfen (z.B. Lebensmittel oder Drogeriebedarf), können nach Vorgabe der Landesverordnung auch weitere Waren anbieten, wenn diese nicht den Schwerpunkt des Sortiments bilden.

Abhol- und Lieferservice:
Abhol- und Lieferservice z.B. in der Gastronomie sowie im Einzelhandel sind ausdrücklich erlaubt. Die Abholung von vorbestellten Speisen oder Waren darf innerhalb der Geschäftsräume erfolgen. Dies ist ausdrücklich erlaubt. Eine Abholung an der Türschwelle ist demnach nicht vorgeschrieben.
Wartesituationen in den Geschäftsräumen sind hingegen zu vermeiden. Wartende sollten sich im Freien aufhalten.

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:
Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen)
Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

Musikvereine und Chöre:
Musikalische Proben und der Auftrittsbetrieb sind nicht möglich, ebenso ist außerschulischer Musikunterricht in Präsenz untersagt.

Sport:
Im Amateur- und Freizeitsport sind Mannschaftssportarten und jede Form von Kontaktsport generell untersagt, ebenso alle sportlichen Betätigungen im Innenbereich.
Sportarten, in denen kein direkter Kontakt zu Mitspielern besteht, sind auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt.

Tennis im Außenbereich ist im Einzel gestattet, Doppel sind nicht möglich. Tanzsport sowie der Betrieb der Tanzschulen sind nicht gestattet.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist im gesamten Sportbereich für Athletinnen und Athleten, die sich bereits für bevorstehende Euro- oder Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder sich im Jahr 2021 qualifizieren können, erlaubt.

Hundesport kann weiterhin stattfinden, auch der Betrieb von Hundeschulen ist möglich.

Generell gilt für alle weiterhin möglichen Sportarten: Die allgemeinen Hygiene und Abstandsregeln sind zu beachten.

Spielplätze:
Diese dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für Erwachsene gilt jedoch (Alltags-) Maskenpflicht. Es dürfen mehrere Hausstände gleichzeitig auf den Spielplätzen sein, es ist dabei der Mindestabstand zu beachten.

Außerschulische Bildungseinrichtungen:
Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen nur digital durchgeführt werden.
Dies gilt auch in Fahrschulen. Die praktische Fahrausbildung ist – außer für berufsbezogene Ausbildung (Berufskraftfahrer) und Ausbildung bei Bildungsträgern – ebenfalls derzeit nicht gestattet.

Kurse der Familienbildung und der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.

Medizinische Dienstleitungen:
Erlaubt sind Dienstleitungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Fußpflege, Massagen, Physiotherapie, Logopädie und ähnliches, ebenso ein Training an Geräten, wenn eine schriftliche ärztliche Indikation vorliegt, die die medizinische Notwendigkeit darlegt.

Rehaeinrichtungen oder auch der Radonstollen können als medizinische Einrichtung unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln geöffnet bleiben.
Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.

Geburtsvor- und Nachbereitungsangebote, Rückbildungsgymnastik oder andere Angebote für Mütter mit Säuglingen sind als Einzelangebote oder als digitale Gruppenangebote erlaubt.

Veranstaltungen:
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

Gottesdienste:
Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht zulässig. Es gilt eine Personenbeschränkung von maximal 100 Besuchern plus denjenigen Personen, die den Gottesdienst gestalten. Bei kirchlichen Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten (z.B. Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium), mit mehr als 10 Teilnehmern, sind diese mindestens zwei Tage vorher der Coronastabstelle (coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de) anzuzeigen.

Hochzeiten:
An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar sowie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes.
Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten.
Bei Feiern im Anschluss an die Trauung gelten die allgemeinen Bestimmungen (ein Hausstand plus eine weitere Person).

Beerdigungen:
Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.
An der Trauerfeier in der Friedhofshalle dürfen alle Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes als Trauergäste teilnehmen. Darüber hinaus sind weitere Personen erlaubt, sofern die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig.

Gremiensitzungen:
Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet.
Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und ähnliches von Vereinen und Verbänden sind hingegen in Präsenz untersagt.

Schulen:
Bis einschließlich Freitag, dem 29.01.2021 findet grundsätzlich Fernunterricht statt. Ausnahmen gelten für die Abiturprüfungen sowie sonstige unaufschiebbare Prüfungen. Es findet eine Notbetreuung statt für Kinder bis einschließlich der 7. Klasse, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, sowie für diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen. Für Kinder mit ganzheitlichem oder motorischem Förderbedarf gilt die Notbetreuung bis einschließlich der Werkstufe. Ab dem 1. Februar 2021 soll unter Aufhebung der Präsenzpflicht für die Klassenstufen 1 bis 4 Unterricht im Wechselmodell stattfinden. Genaue Informationen zur Organisation gibt es über die jeweiligen Schulen.
Während des Präsenzunterrichts gelten für alle Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht und der Mindestabstand. Im Landkreis Bad Kreuznach gilt dies nicht für die Bodelschwingh-Schule, die Don-Bosco-Schule und die Bethesda-Schule.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 13, die nicht unter die oben genannten Sonderregelungen fallen, wird der Fernunterricht bis zum 14. Februar 2021 fortgesetzt.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (24.01.2021, 11.00 Uhr) um 6 gestiegen und liegt bei insgesamt 3629.18 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich zwei weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 96). Hierbei handelt es sich um eine 83- jährige Frau sowie einen 80-jährigen Mann.
Aktuell stehen 519 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 66
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 111,8.
Zusatzstatistik
18,4 Prozent aller neuen Fälle innerhalb der letzten 7 Tage standen im Zusammenhang mit Alten- und Pflegeeinrichtungen.
12,6 Prozent aller neuen Fälle innerhalb der letzten 7 Tage standen im Zusammenhang mit medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen etc.

24.01.2021 – Tag 33 / 14 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 84. Tag insgesamt

12.257 Neuerkrankungen und 349 Verstorbene.
Dieses sind Sonntagzahlen und nicht unbedingt belastbar.

BILD berichtet von Schulschliessungen bis Ostern.

Wie sinnvoll und sicher ist das Tragen von FFP2-Masken?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt darauf eine Antwort. Es schreibt online in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6.1.2021): „In den ,Empfehlungen der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und des ad-Hoc AK Covid-19 des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit Sars-CoV-2′ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“
Zudem warnt das RKI auch vor möglichen Gesundheitsrisiken für bestimmte Gruppen: „Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“, heißt es auf der Webseite des Instituts.

Dazu auch Peter Walger, Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): FFP2-Masken gehören in die medizinische Versorgung von Covid-19-Patienten oder in die pflegerische Betreuung von Risikopersonen. Nach einer Schicht würden die Masken entsorgt. „Generell sind FFP2-Masken nicht im Alltag zu empfehlen“.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (23.01.2021, 11.00 Uhr) um 15 gestiegen und liegt bei insgesamt 3623. 16 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 94 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 566 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 69
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 122,5.

23.01.2021 – Tag 32 / 13 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 83. Tag insgesamt

16.417 Neuerkrankungen und 879 Verstorbene

Viel Wasser am Drei-Flüsse-Eck

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (22.01.2021, 14.00 Uhr) um 18 gestiegen und liegt bei insgesamt 3608.
16 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich zwei weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 94). Hierbei handelt es sich um eine 62-jährige Frau sowie einen 84-jährigen Mann.
Aktuell stehen 578 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den
Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 67
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 118,1.

22.01.2021 – Tag 31 / 12 des „richtigen/verschärften“ lockdowns – 82. Tag insgesamt

17.862 Neuerkrankungen und  859 Verstorbene

Die Gesamtzahl der Todesfälle liegt, Stand heute, bei 50.642.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (21.01.2021, 14.00 Uhr) um 14 gestiegen und liegt bei insgesamt 3590.
17 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich sieben weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 92). Hierbei handelt es sich um eine 69-jährige und eine 87-jährige Frau sowie einen 80-jährigen, einen 81-jährigen, einen 83-jährigen, einen 84-jährigen und einen 95-jährigen Mann.
Aktuell stehen 598 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen in den
Verbandsgemeinden gemeldet: Stadt Bad Kreuznach: 72
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 132,6.
Innerhalb der vergangenen 7 Tage waren keine Schulen oder Kitas im Landkreis Bad Kreuznach von einer Corona-Infektion betroffen