Hiwweltour Neuborn in Rheinhessen – bei Wörrstadt

Reisen und mehr
Hiwweltour Neuborn (bei Wörrstadt)
28.02.2021, ein schöner kalter Sonntag. Wir haben immer noch Corona-Einschränkungen.
Spontan fällt die Entscheidung zu einer Hiwweltour in Rheinhessen. Durch meine Pause wegen meiner Hüftbeschwerden der erste Versuch, wieder mal zu wandern.
Die Hiwweltour Neuborn wird mit ca. 9 km angegeben.
So war es dann auch: 9 km und 2,45 Stunden Gehzeit. Die Strecke führt hauptsächlich durch Weinberge und Weinfelder, hat immer wieder schöne Ausblicke auf Rheinhessen mit seinen Windrädern. Am Schluss, oder am Beginn, je nach welcher Startrichtung der Wanderer sich entscheidet, ging es durch Wald.
Und der Weg war gut besucht. Allein auf dem Parkplatz war ein nicht leicht,
noch einen zu bekommen. Es war kein kleiner Parkplatz.
Auf der Stecke haben sich die Wanderer verlaufen. Schwierig war es mit einer Rast, da alle Bänke besetzt waren.
Es geht moderat bergauf und bergab. Ein längerer Abstieg und ein ähnlicher Anstieg waren zu bewältigen.
Die Hüfte hielt, da linke Knie meldete sich ab und zu dann doch.
Schade ist, dass keine Einkehr möglich war. So ist es halt in Corona-Zeiten.
Und es war ein Pilgerweg:
Das RKI meldet für heute: 7.890 Neuerkrankungen und 157 Verstorbene; die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 63,8. Es sind „Sonntagszahlen„, die erfahrungsgemäss nicht belastbar sind.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (27.02.2021, 11.00 Uhr) um 3 gestiegen und liegt bei insgesamt 4211.
11 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 119 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 174 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 18.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 46,7.
Die Corona-Ampel springt dadurch auf die Gefahrenstufe „Orange“.
Konkretisierungen zur Ergänzung zur sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach – gültig ab 01.03.2021 (Stand 27.02.2021)
Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.
Masken:
Im Bereich von Einzelhandel, gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringservice, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen, in Bus und Bahn gelten verschärfte Regeln. Hier müssen entweder medizinische (OP-) Masken, KN- 95/ N95-Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Reine Alltagsmasken (Stoffmasken) sind hier nicht mehr zulässig.
Bei allen anderen hier nicht benannten Orten können weiter einfache Mund-Nasen- Bedeckungen (Alltagsmasken) getragen werden.
Visiere für Beschäftigte des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes sind weiter zulässig. Beschäftigte, die ihre Arbeit hinter einer Trennscheibe verrichten (z.B. in Kassensituationen im Supermarkt), sind nach wie vor von der Maskenpflicht befreit.
Regeln im öffentlichen Raum :
In Rheinland-Pfalz dürfen insgesamt maximal ein Hausstand und eine weitere Person gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den beiden Haushalten werden Kinder bis einschließlich 6 Jahren nicht mit eingerechnet.
Zur Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Beispielsweise dürfen Großeltern mehrere Enkelkinder gleichzeitig betreuen, wenn diese aus dem gleichen Hausstand kommen. Bei getrennt lebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden.
Im öffentlichen Raum gilt ein striktes Alkoholverbot.
Zusammenkünfte im privaten Raum:
Neben den verbindlichen Vorgaben im öffentlichen Raum gilt im privaten Bereich die dringliche Forderung, diese Regelungen auch hier einzuhalten.
Baumärkte und Gartencenter, Gärtnereien, Blumenläden
Blumenläden dürfen grundsätzlich öffnen.
Die Außenverkaufsbereiche von Gartencentern, Gärtnereien etc. sowie von Baumärkten dürfen öffnen, soweit sich der Verkauf auf ein für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typisches Angebot beschränkt. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice – auch nicht im Kassenbereich.
Analog zu den Regeln in § 5(3) können – wie bisher schon beispielsweise in Discountern oder großen Drogeriemärkten – auch weitere Waren angeboten werden, sofern das Warenangebot nicht den Schwerpunkt des Außenverkaufssortiments bildet.
In den Innenbereichen darf ebenfalls geöffnet werden. Für den Bereich von Schnittblumen und Topfpflanzen gelten hierbei analog zu den Blumenläden keine Beschränkungen. Beim übrigen Angebot müssen Kunden einen Einzeltermin vereinbaren. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen. Dies kann in Papierform erfolgen, aber auch digital. Aktuell erarbeitet die Kreisverwaltung eine Schnittstelle zur App „Luca“. Insoweit ist es sinnvoll, diese App vor Ort zu nutzen.
In größeren Märkten können mehrere einzelne Verkaufsbereiche gebildet werden, für die Termine vergeben werden dürfen. Pro klar definiertem einzelnen Verkaufsbereich sind dabei Kunden jeweils eines Hausstandes zugelassen. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.
Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten freizuhalten.
Sonstiger Einzelhandel
Die Innenbereiche des Einzelhandels dürfen für Einzeltermine von Personen jeweils eines Hausstandes geöffnet werden. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen. Wenn die Größe des Verkaufsraumes dies zulässt, können mehrere Verkaufsbereiche und auch Beratungsbereiche (z.B. bei Möbel- oder Automobilhandel) gebildet werden. Pro klar definiertem einzelnen Verkaufs- bzw. Beratungsbereich sind dabei Kunden jeweils eines Hausstandes zugelassen. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.
Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten freizuhalten. Warenträger außerhalb der Geschäfte sind grundsätzlich zugelassen. Auch eine Anprobe von Waren – z.B. bei Bekleidung oder Schuhen – ist bei Einhaltung von Abstandsregeln im Außenbereich gestattet, sofern dies von den Geschäften gewünscht ist. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice – auch nicht im Kassenbereich.
Abhol- und Lieferservice:
Abhol- und Lieferservice z.B. in der Gastronomie sowie im Einzelhandel sind ausdrücklich erlaubt. Die Abholung von vorbestellten Speisen oder Waren darf innerhalb der Geschäftsräume erfolgen. Dies ist ausdrücklich erlaubt. Eine Abholung an der Türschwelle ist demnach nicht vorgeschrieben.
Wartesituationen in den Geschäftsräumen sind hingegen zu vermeiden. Wartende sollten sich im Freien aufhalten.
Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:
Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen)
Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).
Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Einrichtungen gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.
Arbeits- und Betriebsstätten:
In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine (Alltags)Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).
Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz:
Nicht aufschiebbare Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und auch die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen beispielsweise in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind in Präsenzform unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.
Musikvereine und Chöre:
Musikalische Proben und der Auftrittsbetrieb sind nicht möglich, ebenso ist außerschulischer Musikunterricht in Präsenz untersagt.
Sport:
Im Amateur- und Freizeitsport sind Mannschaftssportarten und jede Form von Kontaktsport generell untersagt, ebenso alle sportlichen Betätigungen im Innenbereich.
Sportarten, in denen kein direkter Kontakt zu Mitspielern besteht, sind auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt.
Sportliche Betätigungen von Gruppen im Freien z.B. bei Ausdauerläufen sind möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung eingehalten wird und damit vergleichbar dem Training alleine oder zu zweit gehandelt wird.
Tennis im Außenbereich ist im Einzel gestattet, Doppel sind nicht möglich. Golfen ist gestattet.
Personal Training im Außenbereich ist genauso wie Einzelreitunterricht im Freien erlaubt.
Tanzsport sowie der Betrieb der Tanzschulen sind nicht gestattet.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist im gesamten Sportbereich für Athletinnen und Athleten, die sich bereits für bevorstehende Euro- oder Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder sich im Jahr 2021 qualifizieren können, erlaubt.
Hundesport kann weiterhin stattfinden, auch der Betrieb von Hundeschulen ist möglich.
Generell gilt für alle weiterhin möglichen Sportarten: Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten.
Freizeit:
Spielplätze dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für Erwachsene gilt jedoch (Alltags-)Maskenpflicht. Es dürfen mehrere Hausstände gleichzeitig auf den Spielplätzen sein, es ist dabei der Mindestabstand zu beachten.
Die Außenbereiche von botanischen Gärten, dem rheinland-pfälzischem Freilichtmuseum, Reiterhöfen, Tierparks u.ä. sind für den Publikumsverkehr geöffnet.
Außerschulische Bildungseinrichtungen:
Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen nur digital durchgeführt werden.
Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten.
Kurse der Familienbildung und der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.
Der außerschulische Musikunterricht ist als Einzelunterricht in Präsenzform wieder möglich. Davon ausgenommen sind Gesangsunterricht sowie der Unterricht mit Blasinstrumenten.
Medizinische Dienstleitungen:
Erlaubt sind Dienstleitungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Fußpflege, Massagen, Physiotherapie, Logopädie und ähnliches.
Friseure dürfen öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Diese darf auch spontan vor Ort erfolgen.
Der Aufenthalt in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten zu ausschließlich medizinischen Zwecken ist gestattet, wenn eine entsprechende ärztliche Indikation vorliegt. Dringend erforderliche Begleitpersonen sind gestattet.
Auch der Radonstollen kann als medizinische Einrichtung unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln geöffnet bleiben.
Rehasport, Fitnesstudios, Sportangebote:
Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Fitnessstudios bleiben grundsätzliche geschlossen. Analog zu Rehasport bzw. Angeboten der Physiotherapie ist in Studios jedoch ein Training an Geräten möglich, wenn hierzu eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Pro definiertem Trainingsbereich darf nur eine Person gemäß den ärztlichen Vorgaben trainieren. Eine Betreuung der Trainierenden ist dementsprechend notwendig, dabei dürfen maximal zwei Trainierende von einer Person betreut werden.
Die Räumlichkeiten von Fitnessstudios, Tanzschulen etc. dürfen an einzelne Haushalte vermietet werden. Es dürfen dann jedoch auch nur diese Einzelhaushalte dort trainieren.
Veranstaltungen:
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.
Gottesdienste:
Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht zulässig. Es gilt eine Personenbeschränkung von maximal 100 Besuchern plus den Personen, die den Gottesdienst gestalten.
Bei kirchlichen Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten (z.B. Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium) mit mehr als 10 Teilnehmern sind diese mindestens zwei Tage vorher der Coronastabstelle (coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de) anzuzeigen.
Hochzeiten:
An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar sowie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes.
Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten.
Bei Feiern im Anschluss an die Trauung gelten die allgemeinen Bestimmungen (ein Hausstand plus eine weitere Person).
Beerdigungen:
Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.
An der Trauerfeier in der Friedhofshalle dürfen alle Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes als Trauergäste teilnehmen. Darüber hinaus sind weitere Personen erlaubt, sofern die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig.
Gremiensitzungen:
Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und ähnliches von Vereinen und Verbänden sind hingegen in Präsenz untersagt.
Schulen:
Auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Bildungsministeriums ist zu achten.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
9.762 Neuerkrankungen und 369 Verstorbene; die 7-Tage-Inzidenz wird mit 63,8 angegeben. Die Zahlen steigen (bis auf die der Verstorbenen).
In Rheinland-Pfalz dürfen ab dem 1. März unter Auflagen neben den Friseuren unter anderem auch Blumenläden, Baumärkte und Fußpflege-Studios wieder öffnen. Die entsprechende Verordnung wurde am Freitag von der Landesregierung beschlossen.
Die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung gilt zunächst vom 1. bis 14. März. Die nun beschlossenen Lockerungen sehen vor, dass neben den Frisören ab Montag auch andere Geschäfte und Dienstleister wieder öffnen dürfen:
Server – Update: wegen des Updates werden heute Meldungen vom gestrigen 25.02.2021 nachgeholt:
11.869 Neuerkrankungen und 385 Verstorbene; die 7-Tage-Inzidenz für Deutschland steigt auf 61,7.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (24.02.2021, 14.00 Uhr) um 8 gestiegen und liegt bei insgesamt 4185.
12 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 118 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 182 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 24.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 59,4, meldet die Kreisverwaltung.
9.997 Neuerkrankungen und 394 Verstorbene, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 62,6.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (25.02.2021, 14.00 Uhr) um 11 gestiegen und liegt bei insgesamt 4196.
11 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Leider ist zwischenzeitlich eine weitere mit dem Coronavirus infizierte Person verstorben (insgesamt 119). Hierbei handelt es sich um einen 71-jährigen Mann.
Aktuell stehen 185 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 25.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 60,6.
In folgenden Einrichtungen traten in den vergangenen 7 Tagen Corona-Infektionen auf:
Kita „Hannah Arendt Straße“ Bad Kreuznach
Im Rahmen des kreisweiten Modellprojektes, bei dem Mitarbeiter/-innen von Kitas sich nun selbstständig per Schnelltest auf das Coronavirus testen können, wurden in der Kita Hannah Arendt Straße mehrere Infektionen nachgewiesen. Aufgrund dieser Fälle bleibt die gesamte Kita bis zum 10.03.2021 geschlossen. Alle von Quarantäne betroffenen Personen, die bisher noch nicht durch die Kindertagesstätte über den Quarantänestatus informiert sind, werden durch die Stabsstelle-Corona kontaktiert, teilt die Kreisverwaltung mit..
berichtet n-tv.
8.007 Neuerkrankungen und 422 Verstorbene
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, um Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat in einer heutigen Kabinettsitzung Vorschläge ausgearbeitet, um ab dem 1. März weitere Öffnungsmöglichkeiten zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen will sich Rheinland-Pfalz einigen anderen Bundesländern anpassen.
So ist geplant, dass Fahrschulen ab dem 01. März wieder öffnen dürfen. Auch Blumenläden, Gartencenter oder auch Baumärkte mit Gartencenterbereich im Außenbereich dürfen dann wieder aufmachen. Auch sollen zoologische Gärten ihre Außengehege für Besucher wieder öffnen. Hier gilt jedoch eine Kapazitätsgrenze von 25 Prozent und nur nach Anmeldung.
Für den Einzelhandel soll es die Möglichkeit des „Termin-Shoppings“ geben. Geplant ist, dass eine Einzelperson mit maximal seinem eigenen Hausstand, zu einem mit dem Einzelhändler vereinbarten Termin in die Geschäfte zum Shopping gehen kann. Als Beispiel nannte Malu Dreyer den Gang ins Brautmodengeschäft oder zum Schneider. Mit dieser Minimalöffnung soll dem Einzelhandel eine kleine Perspektive gegeben werden.
Da nunmehr auch die Schulen wieder geöffnet haben, sieht sie auch Möglichkeiten für die Musikschulen, wieder Einzelunterricht geben zu können.
Die vom Kabinett ausgearbeiteten Vorschläge sollen nun noch dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden, so dass es am Freitag zu einem entsprechenden Beschluss kommen kann. Da die Infektionszahlen derzeit stagnieren und sich der Inzidenzwert um die 50 bewegt, soll der Beschluss erst einmal eine Gültigkeit von 14 Tagen haben.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (23.02.2021, 14.00 Uhr) um 12 gestiegen und liegt bei insgesamt 4177.
15 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Leider ist zwischenzeitlich eine weitere mit dem Coronavirus infizierte Person verstorben (insgesamt 118). Hierbei handelt es sich um einen 74-jährigen Mann.
Aktuell stehen 199 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 24.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 61,3.
Aktuelle Zusatzinformation
Im Zuge einer großflächigen Testung im Bodelschwingh-Zentrum Meisenheim (wir berichteten am 22.02.2021) wurden am gestrigen Tage 4 weitere Bewohner sowie 2 weiere Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet. Der Ausbruch begrenzt sich weiterhin auf 2 Wohngruppen innerhalb eines Hauses. Die Stabsstelle-Corona steht hierzu in ständigem Kontakt mit der Einrichtung und der Stiftung kreuznacher diakonie.
3.883 Neuerkrankungen und 415 Versorbene. Die Zahl der Neuerkrankungen steigt im Vergleich zur Vorwoche, die der Verstorbenen sinkt leicht.
Der R-Wert liegt bei 1,05, die 7-Tage-Inzidenz bei 60,0.
Im sogenannten „Corona-Kabinett“ wurde Spahns Test-Versprechen am Montagmorgen nach BILD-Informationen persönlich von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) kassiert – und der Termin verschoben.
Gemeinsam mit Vize-Kanzler Olaf Scholz (62, SPD) und Kanzleramtsminister Helge Braun (48, CDU) stellte sie Spahn viele Fragen zu Kapazitäten und Genehmigungen, um ihm dann deutlich zu machen: So geht es nicht!
n Deutschland gibt es z.B. noch keine Zulassungen für die sogenannten „Lolli-Tests“, die in Österreich genutzt werden. Auch ist immer noch nicht klar, ob die Kapazitäten ausreichen und was ein negativer Selbsttest für einen Bürger bedeute. Der Minister konnte nicht genügend Antworten liefern.
Besonders bitter für Spahn: SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte bereits am Sonntagabend beim BILD-Talk „Die richtigen Fragen“ Zweifel an Spahns Test-Datum 1. März geäußert.
Klingbeil in der Sendung: „Beim Impfen haben wir gemerkt, wir können den Ankündigungen von Jens Spahn nicht glauben. Da wird jetzt immer weiter korrigiert und korrigiert. Und ich habe ein bisschen Angst, dass wir (beim Testen, d.Red.) die nächste Enttäuschung schaffen.“ Denn es gebe „viele Fragen, die Jens Spahn bis heute nicht beantwortet hat“.
Am Montagmorgen um 8.30 Uhr, vor dem Corona-Kabinett, war Spahn noch optimistisch, sagte in der Gremien-Runde der CDU, bei der auch die Kanzlerin dabei war: „Ich habe mehrere Angebote von Discountern auf dem Tisch liegen.“
In den CDU-Gremien ließ die Kanzlerin Spahn noch gewähren – im Corona-Kabinett drei Stunden später war sie dann gemeinsam mit dem Vizekanzler und dem Kanzleramtsminister knallhart. Und so musste Spahn (mal wieder) eine Ankündigung kassieren …
Quelle: BILD
Dort wird seit dem gestrigen Montag intensiv nach Bomben gesucht. Heute nun wurde der Suchtrupp fündig.
Die Stadtverwaltung ergänzt:
Heute Morgen wurden auf der Pfingstwiese in der Nähe des Moebus-Stadions vier Brandbomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Der Kampfmittelräumdienst des Landes wurde eingeschaltet und wird die Bomben gegen 15 Uhr kontrolliert sprengen. Das Gebiet um die Pfingstwiese wurde durch den Kommunalen Vollzug der Stadt evakuiert. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach und die Polizei sind vor Ort und sichern das Gebiet. Die nahe der Oberfläche durch einen sprenggeschützten Bagger der Kampfmittelortung Welker gefundenen Bomben wurden in ein zirka zwei Meter tiefes Loch gelegt, mit der Sprengladung versehen und das Loch durch den städtischen Bauhof mit Sand verfüllt.Der Fund steht in Zusammenhang mit der durch das Ordnungsamt beauftragten Untersuchung der Pfingstwiese nach Kampfmitteln in dieser Woche. Die Arbeiten begannen gestern. Bisher wurden zirka 20 der insgesamt 50 Verdachtsstellen untersucht.
Inzwischen wurde entwarnt.
Ab dem 1. März gibt es Lockerungen: Blumenläden dürfen öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Gartencentern und Baumärkten. Im Einzelhandel, z.B. Bekleidungsgeschäften, kann für Einzeltermine geöffnet werden. Fahrschulen können praktischen Unterricht anbieten. Einzelunterricht in Musikschulen ist – außer für Gesang und Blasinstrumente- möglich. Gastronomie und Hotelerie sind weiter geschlossen.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (22.02.2021, 14.00 Uhr) um 19 gestiegen und liegt bei insgesamt 4165.
15 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 117 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 224 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 28.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 59,4, berichtet die Kreisverwaltung.
Und die Landrätin ergänzt: Der Schwerpunkt liegt in der VG Nahe-Glan. Hier gibt es mittlerweile 17 Infizierte im Bodelschwinghzentrum. Ohne die starken Infektionszahlen in der VG Nahe-Glan läge die Inzidenz bei 48.
Keine Zahlen an diesem Montag, da diese an Montagen nicht belastbar sind.
N-tv meldet eine Steigerung der 7-Tage-Inzidenz und des R-Wertes auf nun 1,25.
meldet der SWR: Auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach wird erneut nach Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht. Dafür wird laut Stadt an verdächtigen Stellen mit gepanzerten Spezial-Baggern gegraben. Bei einer ersten Untersuchung mit einem Detektor hatte eine Fachfirma zahlreiche Stellen gefunden, an denen Metall im Boden liegt. Diese Stellen wurden dann noch einmal mit den Strom-, Wasser-, und Abwasserplänen des Geländes abgeglichen. Dabei wurden etwa 50 Stellen ausgemacht, an denen offenbar keine Leitungen liegen. Diese Stellen würden nun sicherheitshalber aufgegraben und näher untersucht.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (21.02.2021, 11.00 Uhr) um 9 gestiegen und liegt bei insgesamt 4146.
14 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Leider ist zwischenzeitlich eine weitere mit dem Coronavirus infizierte Person verstorben (insgesamt 117). Hierbei handelt es sich um eine 83-jährige Frau.
Aktuell stehen 253 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 28.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 55,6.
Zusatzstatistik
13,6 Prozent aller neuen Fälle innerhalb der letzten 7 Tage standen im Zusammenhang mit Alten- und Pflegeeinrichtungen.
4,5 Prozent aller neuen Fälle innerhalb der letzten 7 Tage standen im Zusammenhang mit medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, RehaKliniken, Arztpraxen etc.
Aktuelle Zusatzinformation / Gemeinsame Pressemitteilung Stiftung kreuznacher diakonie & Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ein auf zwei Wohngruppen des Bodelschwingh Zentrum Meisenheim begrenzter Ausbruch des Coronavirus führte in den letzten Tagen zu einem Anstieg der Coronafallzahlen im Landkreis Bad Kreuznach. Die Stiftung kreuznacher diakonie steht als Träger der Einrichtung, in der 380 Bewohner von 538 Mitarbeitern betreut werden, mit der Stabstelle Corona der Kreisverwaltung in Kontakt, um gemeinsam die Unterbrechung der Infektionsketten innerhalb der Einrichtung zu erreichen.
Die bislang erfolgten Testungen ergaben ein eng auf zwei Wohngruppen begrenztes Bild:
8 Bewohner und zwei Mitarbeitende wurden mittels PCR als infiziert ausgemacht. Beide Wohngruppen stehen seit Bekanntwerden der Infektion unter Quarantäne, auch der Rest des Hauses hat sich freiwillig in Quarantäne begeben.
Wohngruppenübergreifende Angebote wurden gestoppt und erneut die Mitarbeitenden in Bezug auf entsprechende Hygienemaßnahmen geschult.
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Das RKI gab den bundesweiten Sieben-Tage-R-Wert am Samstagnachmittag mit 1,07 an (Vortag 1,01). Das ist der höchste Wert seit mehreren Wochen.
Ansonsten vermelde ich keine Zahlen, da zwischen Sonntag und Dienstag durch Nicht- und Nachmeldungen diese nicht belastbar sind.
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (20.02.2021, 11.00 Uhr) um 23 gestiegen und liegt bei insgesamt 4137.
17 Personen befinden sich aktuell in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 116 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 262 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Neuinfektionen für Bad Kreuznach gemeldet: 28.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 53,0.
Die Corona-Ampel springt dadurch wieder auf die Alarmstufe „Rot“, teilt die Kreisverwaltung mit.