25.03.2021 – 142. lockdown -Tag

22.657 Neuerkrankungen und 228 Verstorbene; die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 113,3.

Corona

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (24.03.2021, 14.00 Uhr) um 33 gestiegen und liegt bei insgesamt 4473.
6 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Leider sind zwischenzeitlich zwei weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 124). Hierbei handelt es sich um eine 88-jährige Frau und eine 82-jährige Frau.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen für Bad Kreuznach gemeldet: 36.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 82,1.

Aufgrund der 18. Coronabekämpfungsverordnung des Landes ist der Landkreis Bad Kreuznach gezwungen, bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Allgemeinverfügung zu erlassen.
Der Inhalt dieser Allgemeinverfügung ist vom Land vorgegeben, der Landkreis hat hier keine Gestaltungsmöglichkeit.
Für Montag, den 29.03.2021, werden weitere Vorgaben des Landes kommen. Diese sind aktuell noch nicht abschließend bekannt. Insoweit nimmt diese Mitteilung nur auf die aktuelle Rechtslage Bezug.
Der Versuch der Landrätin, mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zu warten, bis die neuen Vorgaben der Landesregierung zu den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Verschärfungen veröffentlicht werden, wurde leider abgelehnt. Der Landkreis muss die Allgemeinverfügung vorab erlassen.

Dementsprechend werden ab Freitag Änderungen zur bisher gültigen Coronabekämpfungsverordnung gelten. Über die weiteren Regeln wird informiert, sobald diese bekannt sind. Damit ist am Samstag zu rechnen.

Diese Auslegungshilfe bezieht alle derzeit gültigen Regeln mit ein.

Die wichtigsten Änderungen:
Im Einzelhandel außer bei den in der Allgemeinverfügung davon ausgenommenen Branchen gilt, dass pro 40 qm Verkaufsfläche nur ein Kunde zulässig ist. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Eine Terminvereinbarung ist notwendig, kann aber auch spontan vor Ort erfolgen.Sportliche Betätigung ist bei Personen über 14 Jahren nur mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen und mit Abstand möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren ist kein Kontaktsport mehr gestattet. Kontaktfreies Training in Gruppen von maximal 20 Kindern und einem Trainer oder einer Trainerin mit Abstand ist weiter möglich.

Proben der Breiten- und Laienkultur (Orchester, Chöre, Theatergruppen) sind grundsätzlich untersagt.
Auf diese Auslegungshilfe wird ausdrücklich verwiesen.
Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur achtzehnten Corona- Bekämpfungsverordnung und zur Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 – Gültigkeit ab 26.03.2021
Ansonsten gelten die bekannten Regeln, Verbote und Anweisungen.

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