27.543 Neuerkrankungen und 265 Verstorbene; die Inzidenz im Bund beträgt 164,4.
Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet das „Corona-Gesetz –
nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist es ab heute gültig
Dazu berichtet n-tv: Nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und der Bundesrat auf einen Einspruch verzichtet hat, ist es formal beschlossen. Nur kurz nach der Bundesrats-Sitzung setzte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift darunter. Die Regelung tritt dann „am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft“, wie es im Gesetzestext heißt. Diese Verkündung folgt noch am Nachmittag – das Gesetz gilt damit ab (dem heutigen) Freitag. Die Gültigkeit des Gesetzes richtet sich danach, ob eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gilt. Diese Feststellung wurde vom Bundestag beschlossen und mehrfach erneuert. Aktuell gilt die „epidemische Lage“ bis zum 30. Juni – kann aber erneut verlängert werden.
Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine bundeseinheitliche Notbremse vor, wenn Regionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten.
Dann treten in den betreffenden Kreisen oder kreisfreien Städten (dazu zählen auch Berlin und Hamburg) automatisch bestimmte Maßnahmen in Kraft. Dazu zählt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa für den Arbeitsweg, Arztbesuche oder andere dringende Fälle. Auch Kontaktbeschränkungen treten dann in Kraft. Läden dürfen nur noch für Kunden mit negativem Testergebnis und Termin öffnen.
Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich.
Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen Wechselunterricht verpflichtend, ab 165 Distanzunterricht.
Entscheidend sind dabei jeweils die Inzidenzen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) jeden Morgen für alle Regionen veröffentlicht.
Die Massnahmen gelten auch für Geimpfte. Im Gesetzestext ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung „Gebote und Verbote“ erlässt, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz die 100 überschreitet. Konkret genannt werden „weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen“. Zu Letzterem könnten dann Personen zählen, „bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist“ oder die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Solchen Rechtsverordnungen müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Umstritten ist vor allem die im Gesetz vorgesehene Ausgangssperre, die automatisch und pauschal in Kraft tritt. Kritiker halten sie für unverhältnismäßig oder zweifeln deren Nutzen an. Gegen diese Maßnahme will etwa die FDP nach Karlsruhe ziehen. Die Ausgangsbeschränkungen seien ein starker Einschnitt in die bürgerlichen Freiheiten, die verfassungsrechtlich aber nur in einer „absoluten Notsituation“ in Ordnung wären, sagte der FDP-Politiker Hermann Otto Solms im „Frühstart“ bei ntv.
Verfassungsrechtliche Bedenken an den Ausgangsbeschränkungen hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geäußert. „Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein“, heißt es in einem Gutachten. Es ist nicht der einzige Kritikpunkt: Verfassungsrechtler verträten „ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind„.
Corona
Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit dem letzten Update (22.04.2021, 14.00 Uhr) um 33 gestiegen und liegt bei insgesamt 5158.
23 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung.
Insgesamt sind bisher 130 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus dem Landkreis Bad Kreuznach verstorben.
Aktuell stehen 526 Personen in der Betreuung der Corona-Stabsstelle.
Innerhalb der letzten 7 Tage wurden folgende Fallzahlen für Bad Kreuznach gemeldet: 59.
Die Wocheninzidenz liegt innerhalb des Landkreises nach dem Rechenmodell des Landes bei 135,8.
In folgenden Einrichtungen traten in den vergangenen 7 Tagen Corona-Infektionen auf:
- Kita Michels Nagerbande Stromberg
- Kita Ohlmannstraße Kirn
- Grundschule Kleiststraße Bad Kreuznach
- Grundschule Dominik Kirn
- Disibod-Realschule plus Bad Sobernheim
- Emanuel-Felke-Gymnasium Bad Sobernheim
- BBS TGHS Bad Kreuznach
- Grundschule Monzingen
- Crucenia Realschule Plus Bad Kreuznach
- Realschule Plus am Rotenfels Bad Kreuznach
- Geschwister-Scholl-Schule Waldböckelheim
- Alfred-Delp-Schule Hargesheim
- Sonnenberg-Realschule plus Langenlonsheim
- Kita Kirn Sulzbach
- Gymnasium Kirn
- Grundschule Bockenau
Quelle: Kreisverwaltung