Das RKI meldet eine Inzidenz von 56,4. Die Inzidenz im Landkreis Bad Kreuznach liegt weiterhin bei 48.
Ab heute gilt in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Verordnung und damit eine neue Testpflicht bei Aktivitäten in Innenräumen wie bspw. beim Frisör oder in der Innengastronomie.
Die Testpflicht gilt für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt 35 übersteigt.
Akzeptiert wird auch ein mitgebrachter Selbsttest, der vor Ort durchgeführt wird.
Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig.
Quelle: SWR Aktuell