Neuer Pilgerplan (evt. in Etappen): der Weg der Heiligen Hildegard von Bingen von Idar-Oberstein bis nach Rüdesheim am Rhein.
Habe heute versucht, Facharzttermine u.ä. (Augen, HNO, Urologe, Orthopäde, Hörgerätewartung) zu vereinbaren. Das war nicht leicht.
Bei zwei Fachrichtungen habe ich die Facharztvermittlung meiner Krankenkasse eingeschaltet.
In Rheinland-Pfalz gibt es ab dem 01. Oktober 2021 keine Lohnfortzahlung mehr, wenn eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erlassen wird, der Betroffene jedoch umgeimpft ist.
Keine aktuellen Corona-Zahlen aus dem Kreis Bad Kreuznach.
Dafür schreibt auf Facebook die Landrätin Dickes:
Ich muss die neuen Quarantäneregeln nicht verstehen, aber trotzdem umsetzen…. Nachdem uns heute unzählige völlig entnervte Anrufe von Eltern, aus Schulen und Kitas und von so vielen Vereinen erreicht haben, sind hier die Infos zu der neuen Absonderungsverordnung, die das Land uns so vorgibt und die wir auch zwingend umsetzen müssen:
Grundsätzlich müssen sich alle Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne begeben. Dieser kann erst nach den 14 Tagen und auch nur durch einen negativen Test beendet werden. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Dies gilt auch für alle Kinder, die außerhalb der Schule zu Kontaktpersonen wurden.
Lediglich für Kontakte in Schulen und Kitas hat das Land andere Regeln.
Bei Kitas müssen alle Kinder, die Kontaktpersonen zu einer infizierten Person sind, einen PCR-Test machen und nur in Quarantäne, bis hier ein negatives Ergebnis vorliegt.
Bei Schulen müssen Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, sondern sich fünf Schultage in Folge testen und an diesen Tagen eine Maske tragen.Es tut mir wirklich leid, aber wir sind gezwungen, diese Regeln so umzusetzen. Ich hoffe, dass die Kritik aller Landräte hier bald zu einer Änderung führt. Bis dahin müssen wir danach handeln.