19.11.2021

Die Inzidenz wird abgelöst durch die Hospiltalisierungsrate *), am heutigen Freitag beträgt die Inzidenz im Bund 340,7, im Landkreis Bad Kreuznach sind es 180,2.
*) Zahl der in den letzten 7 Tagen übermittelten Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner, im jeweiligen Bundesland. Diese liegt in Rheinland-Pfalz bei 4, Stand 19.11.2021.

Zu den neuen Massnahmen die Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Rheinland-Pfalz:

… deswegen blieben regelmäßige Tests auch bei Geimpften, AHA und Masken ein ganz wichtiger Schutz. „Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits eine Verschärfung unserer Corona-Bekämpfungsverordnung vorbereitet und werden die Beschlüsse der MPK umsetzen“, so die Ministerpräsidentin.

Anbei die Punkte im Einzelnen:
Impfangebote ausweiten – Boostern forcieren

Der Bedarf an Impfungen (auch „Booster“) werde weiter stark ansteigen wird, weshalb in Rheinland-Pfalz das Impfangebot der Ärzte, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert wurde. „Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat.“

Schutz der Menschen in Pflegeeinrichtungen

„Es gibt zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe Rheinland-Pfalz bereits eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern und (Pflege-)Einrichtungen eingeführt. 

3G am Arbeitsplatz

Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dürfen an ihrem Arbeitsplätzen tätig sein. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen des Weiteren mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Möglichst soll — in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen — die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

3G in Bussen und Bahnen

Bei der öffentlichen Personenbeförderung ist es insbesonderegerade bei hohen Inzidenzen kaum möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll für die Nutzung von Bussen und Bahnen zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2G für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen

Wegen schwereren Krankheitsverläufen und einem deutlich höheren Ansteckungsrisiko für andere seien bei Ungeimpften besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, erklärte die Ministerpräsidentin. Deshalb soll in RLP ab einer Hospitalisierungsrate über 3 der Zugang zu Freizeitveranstaltungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport insgesamt, zu Gastronomie und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden (flächendeckende 2G-Regelung).

Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen solle konsequent und intensiver als bisher kontrolliert werden.

2G plus: Weitere Test-Nachweise ab Hospitalisierungsrate über 6 

Wenn die Hospitalisierungsrate 6 überschritten wird, sollen in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen negative Testergebnisse notwendig werden.

2G plus: Zusätzlicher Handlungsspielraum ab Hospitalisierungsrate über 9

Ab einer Hospitalisierungsrate von 9 kann das Land mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen treffen

Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022

Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten

Ein am Donnerstag vom Bundestag verabschiedetes Gesetz soll dafür sorgen, dass Personen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen. 

In RLP soll es hierfür Kontrolltage geben.

Quelle: Staatskanzlei Mainz

Quelle: Bundesregierung