24.11.2021

Heute etwas später – das RKI meldet wieder einen Höchststand der Inzidenz von 404,5, real waren das 66.884 Neuerkrankungen.
Die Zahlen vom Landkreis Bad Kreuznach: 245, doch

das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Stattdessen ist nach der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ ( = Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.
Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate beträgt 3,43. Die Anzahl der Neuinfektionen beträgt 72, meldet die Kreisverwaltung.

Der Nikolausmarkt in Bad Kreuznach ab heute mit 2-G.
Der Eintritt ist dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.
Wie die Stadtverwaltung in einer Presseerklärung gestern Nachmittag mitgeteilt hat, wird nun “in Absprache mit der ausrichtenden ARGE Nikolausmarkt und in Abstimmung mit der Stabsstelle Corona angesichts der stark steigenden Infektionszahlen und der neuen verschärften Corona-Landes-Verordnung, die ab heute in Rheinland-Pfalz gilt, das ursprünglich angedachte Konzept umgesetzt.
Quelle: Facebook

Auszug aus der Konkretisierung der Verordnung der Landesregierung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach.
Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind nur gegenüber geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen zulässig.
Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, können auch nicht mit einem Test körpernahe Dienstleitungen wie Friseur, Nagelstudio, Massage oder sexuelle Dienstleistungen etc. in Anspruch nehmen.
Mitarbeitende von Dienstleistungsbetrieben, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen mit aktuellem Test und Maske weiter arbeiten.
Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, sowie die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Beim Personal entfällt die Maskenpflicht, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Dienstleistungen, Funktionstraining oder Rehasport, die aufgrund ärztlicher Bescheinigungen aus medizinischen Gründen erbracht werden müssen, dürfen auch von Ungeimpften in Anspruch genommen werden. Für Volljährige gilt hier die Testpflicht.

Und, die OB kandieret wieder:
Mit zehn Jahren Amtserfahrung geht die Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer ihre dritte Kandidatur bei der OB-Wahl im Frühjahr 2022 an. Beim SPD-Stadtverband hat sie ihre Bewerbung eingereicht und um die Nominierung als Kandidatin gebeten.
„Der Vorstand *) ist sehr dankbar für diese Entscheidung, denn sie war in vielerlei Hinsicht für die Oberbürgermeisterin eine schwierige Weichenstellung“, schreibt der Stadtverbandsvorstand in einer Mitteilung vom Mittwochnachmittag, 24. November. „Mit Freude, Erleichterung und Zuversicht“ gebe man nun diese Entscheidung bekannt, der offenbar verschiedene Abwägungen zugrundliegen. 
Quelle: Hanz-online
*) Der Ehemann der OB ist der Vorsitzende dieses Vorstands …