Das RKI meldet eine sehr leicht sinkende (o,2) Inzidenz von 452,2.
Die Zahlen des Landkreises Bad Kreuznach:

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Corona-Maßnahmen entschieden:
Die im Frühjahr dieses Jahres angeordneten Schulschließungen sind nach Auffassung der Richter angesichts der damaligen Lage zulässig gewesen, Beschwerden dagegen sowie gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wiesen die Richter zurück!
Gleichzeitig erkannten die Richter aber erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an
und ausserdem hat das
Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen.
Sie seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen, berichtet BILD.
Der designierte Bundeskanzler Scholz ist für eine allgemeine Impfpflicht, berichtet n-tv.
