14.01.2022

Heute ist die Inzidenz laut RKI bei 470,6.

Und hier die Zahlen des Landkreises Bad Kreuznach:

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz erlässt die ab heute gütige Verordnung.
Bund und Länder hatten Anfang Januar eine Änderung der Quarantäne-Regeln beschlossen. Vorgesehen ist eine generell verkürzte Quarantäne- bzw. Isolationszeit von zehn Tagen. Die Absonderung soll durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden können. 
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
Quarantäne für Geboosterte entfällt ab sofort
Nicht mehr in Quarantäne müssen dem Beschluss zufolge geboosterte Menschen, die direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Laut Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) greift diese Neuerung bereits seit Dienstag. Ab Freitag entfällt in solchen Fällen auch die Quarantänepflicht für doppelt geimpfte Menschen oder Genesene, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Die Zusammenfassung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: