Die Inzidenz vom RKI lautet heute 1.474,3.
Die Zahlen des Landkreises Bad Kreuznach:

- Ab Freitag, 18. Februar, soll in Rheinland-Pfalz gelten:
2 G im Handel entfällt – die Regeln sind dann einheitlich wie im Lebensmitteleinzelhandel - Bei Veranstaltungen unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen gelten 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Personen, außen gelten 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Personen
Ab Dienstag, 4. März soll in Rheinland-Pfalz gelten:
- Kontaktbeschränkungen für Geimpfte entfällt – private Feiern für Geimpfte wieder möglich
- Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik – das „Plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt
- Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests
- 3G-Regelung gilt bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske, zum Beispiel beim Frisör
Ab Montag, 7. März soll in Rheinland-Pfalz gelten:
- Diskotheken und Clubs können wieder öffnen mit 2G-Plus
- Seit dem 31. Januar gilt diese Corona-Verordnung
Kontaktdaten müssten nach Angaben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums lediglich noch in - Krankenhäusern sowie in Pflege- und Altenheimen erfasst werden.
Quelle: SWR3
Und ich habe mich wieder testen lassen …
