Die heutige Inzidenz, gemeldet vom RKI, ist 717,4.
Im Diakonie-Krankenhaus und im St. Marienwörth wird zum 30. April 2022 das generelle Besuchsverbot aufgehoben. Danach können die Patient*innen pro Tag maximal eine Stunde lang eine Besucherin oder einen Besucher empfangen („1-1-1-Regel“). Für diese gelten eine FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel.
Im Krankenhaus St. Marienwörth liegt die Besuchszeit zwischen 15 und 18 Uhr. Ausnahmeregelungen aus behandlungsrelevanten Gründen oder zum Beispiel für Geburtshilfe, Intensivstation oder Onkologie sind möglich und können mit den Stationen abgestimmt werden.
In den Diakonie-Krankenhäusern Bad Kreuznach und Kirn sind Besuche ab sofort zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Ausnahmen können für Besuche auf der Geburtshilfe-, Kindermedizin- und Intensivstation sowie bei medizinisch begründeten Fällen vereinbart werden.
Alle Besucher*innen werden am Haupteingang registriert. Wegen der Registrierung ist mit Zeitverzögerungen zu rechnen.
Für den Zutritt zu den Krankenhäusern gilt die 3G-Regel, sodass Besucher*innen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Dabei ist ein höchstens 24 Stunden alter POC-Test einer offiziellen Teststelle notwendig.
Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen. Die Abstandsregelungen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten weiterhin. Selbstverständlich haben nur Symptom-freie Personen Zutritt zum Krankenhaus.
Quelle: Hanz-Online