20.05.2022

Das RKI meldet die Inzidenz von 361,8.
Der Landkreis Bad Kreuznach hat diese Zahlen:

Ich hatte Besuch auf dem Balkon:

Impfpflicht für Pflegepersonal verstösst nicht gegen die Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden –
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist rechtens.
Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies gerechtfertigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste Deutsche Gericht. 

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, sei nicht zu beanstanden.
Quelle:n-tv