Das RKI meldet die Inzidenz von 201,7, diese liegt nun wieder bei über 200.
Ferner gibt das RKI bekannt:
Da am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen stattfinden, ist die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen am Wochenende und zu Beginn der Woche eingeschränkt. Am Wochenende ist die Übermittlung durch Gesundheitsämter gesetzlich nicht verpflichtend. Da auch keine direkten Konsequenzen auf Landes- oder Bundesebene folgen, übermitteln zunehmend weniger Gesundheitsämter und Bundesländer an den Wochenenden. Tagesaktuelle Schwankungen sollten daher – insbesondere am Wochenende und zu Wochenbeginn – nicht überbewertet werden. Für die Beurteilung des Verlaufs ist die Betrachtung des Wochenvergleichs zielführender. Eine ausführliche Bewertung der epidemiologischen Situation erfolgt jeden Donnerstag im Wochenbericht des RKI.
Letzte Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach:

Corona-Verordnung verlängert – mit Änderung bei Maskenpflicht – gültig bis 25.06.2022
Die Verlängerung der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz ist am Sonntag in Kraft getreten. So gilt weiter eine Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Bussen und Bahnen.
In einem anderen Bereich entfällt sie weitgehend.
In Alten- und Pflegeheimen sind in den meisten Fällen seit Sonntag Masken nicht mehr Pflicht, teilte das Sozialministerium dem SWR mit. Lediglich bei Kontakten mit einem Abstand von unter 1,5 Metern zu den Bewohnern müssen Mitarbeiter und Besucher weiterhin eine Maske tragen.
Testpflicht in Krankenhäusern bleibt bestehen
Ein anderes Thema ist die Testpflicht. Sie bleibt für Besucher sowohl in Krankenhäusern als auch Alten- und Pflegeheimen ohne Ausnahmen bestehen. Das heißt: Besucher müssen weiterhin vor dem Betreten der Einrichtung einen negativen Corona-Test vorlegen.
Quelle: SWR Aktuell
