
BILD: Neue Spur in Deutschlands hinterhältigstem Mordfall
n-tv: Teil-Evakuierung von Kiew? – Klitschko: „Schlimmster Winter seit dem Zweiten Weltkrieg“
SPIEGEL: Zukunft der Energieversorgung – Warum Wasserstofftanker keine gute Idee sind
Öffentlicher: Ab Freitag geht es los: Zauberhafte Adventszeit beginnt in Bad Sobernheim
mein Fazit:
kein einheitliches Bild in der Schlagzeilen, ausser dass BILD wieder auf Crime setzt

In Rheinland-Pfalz fällt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab Samstag weg. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Eine entsprechende Änderung der Verordnung beschloss das Kabinett am Dienstag. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte sich jüngst schon dafür ausgesprochen, die Pflicht zur fünftägigen Quarantäne für Corona-Infizierte abzuschaffen.
Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant „faktisch trotzdem nicht möglich“, erklärte das Gesundheitsministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
Änderungen gelten damit auch für Arbeitnehmer. Von kommender Woche an müssen positiv getestete Arbeitnehmer ohne Krankheitssymptome nun grundsätzlich wieder zur Arbeit gehen. Wer sich krank fühle, müsse sich vom Arzt krankschreiben lassen, sagte Hoch. Er betonte, dass weiter der Grundsatz gelte: „Wer krank ist, bleibt daheim.“ In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bereichen gilt für positiv getestete Personen aber grundsätzlich weiter ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, von dem in bestimmten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.